...und jetzt ist das Thema vor dem nationalen BVerfG (höchst aktuell)
endgültig erledigt, weil - Zitat (s. Links) : ".... (die Rehabilitierung der jeweils Betroffenen vom Makel der politischen Verfolgung) +++ verbunden mit der Aufhebung sämtlicher Sanktionen einschließlich der Vermögenseinziehung (!!!) durchzusetzen." +++
(Quellen
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20...33807.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...33807.html
Die Verfassungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Broß Di Fabio Landau
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....also doch wieder ganz zentral auf schnödes und unbilliges "VERMÖGEN" abgestellt (gigantische Ländereien des DDR-Volkes) - und nicht auf unvergängliche / ewige "EHRE und REPUTATION" redlicher und NS-unbelasteter Deutscher - aus Artikel 1 GG !!! :
http://www.deutsche-landwirte.de/040406a.htm
Dr. Dr. Sch. : Ja, genau. Wenn von Anfang an der Focus auf die politische Verfolgung gelegt worden wäre, hätten die Betroffenen sicherlich mehr Erfolg gehabt. Das war genau das Gleiche in Straßburg. Wobei wir dort von Anfang an wussten, dass die Klage der AfA (Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen) daneben war.
Ich habe nie verstanden, warum sie nicht argumentiert haben, dass sie Opfer einer politischen Verfolgung waren.
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... und genau das Vorstehende sagt(e) kein Geringerer - als ein Rechtsbeistand der EGMR-Beschwerdeführer, der eine andere Strategie hätte ganz sicherlich wählen können - und kraft seines Besser-Wissens - auch hätte wählen müssen !!!
http://www.echr.coe.int/ger/AudiencedeGr...emand).htm
Beschwerdeführer: (...) Winfried Sch., Rechtsbeistand.


PS:
+++ MANCHE lernen`s halt spät - ANDERE träumen vom riesigen Acker oder von ganz fetten, fetten Honoraren - DRITTE erhalten (genau deswegen) keine Chance mehr auf moralische Rehabilitierung +++
q.e.d.
...und jetzt geht`s mit lautem "HURRA !!!" und öffentlichem Getöse vor die UN-Menschenrechtskommission...und die Chancen sind sicherlich auch diesmal wieder einmal - im Rahmen der fetten, fetten Honorare - ganz ausgezeichnet - wie folgt :
http://www.ostsee-zeitung.de - Artikel aus 04/2008
Ein Graf will seine zehn Güter zurück
Hubertus von K.-T. kämpft um das Familienerbe. Er hat in allen Instanzen verloren. Jetzt klagt er vor der UN-.
Von (OZ) MARCUS S.
(...) Aber Schloss Hohendorf (Landkreis Nordvorpommern), das 1945 enteignet wurde, hat Graf von K.-T. wieder. Dazu den zehn Hektar großen Park. Kaufpreis: Eine Mark für das Schloss, 60 000 Mark für den Park. (...) Jetzt will er 20 Millionen Euro aus der Staatskasse. „Wir hatten hier zehn Güter“, rechnet der Graf vor. „Das wäre die angemessene Wiedergutmachung.“ Um dieses Ziel zu erreichen, plant er mit anderen Betroffenen eine Beschwerde bei der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN) in Genf. Alle anderen Versuche, die durch den Einigungsvertrag 1990 bestätigten Enteignungen der sowjetischen Besatzungszeit rückgängig zu machen, scheiterten bereits. Zuletzt vor dem Menschenrechtsausschuss der Europäischen Union (EU). „Ich habe mich nie damit abgefunden“, wettert Graf von K.-T.. „Uns sind ungeheure Werte abhanden gekommen.“ Er sitzt im Speisesaal seines Hotels, in der Eingangshalle hängt der riesige Stammbaum des Geschlechts. Er geht zurück bis ins 16. Jahrhundert. (...) Hier residiert er nun. Alter Adel, fünf Angestellte, 40 Zimmer. Trotzdem fühlt der Graf sich verraten. Von der Politik, besonders vom ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU). „Im ursprünglichen Einigungsvertrag steht überhaupt nichts davon, dass wir unser Eigentum nicht zurückerhalten sollten. Die DDR hätte nichts dagegen gehabt“, behauptet er. „Dass es doch anders gekommen ist, haben wir Kanzler Kohl zu verdanken.“ Als Entschädigung für die Enteignungen erhielt Graf von K.-T. damals 35 000 Mark. „Das Geld habe ich mir mit meinen Geschwistern geteilt. 5000 Mark für jeden.“ Bei weitem nicht genug, findet der Grundbesitzer. Bis heute wurmt es ihn, dass er ein Nebengebäude des Schlosses nicht zurückkaufen konnte. „Da wohnt einer drin. Der will da nicht raus. Obwohl ich ihm 100 000 Euro geboten habe. Für ein Grundstück, das streng genommen eigentlich mir gehört!“ Seine Hoffnung: Die Vereinten Nationen werden Vertreibung und Vermögenseinziehung als Verstoß gegen die Menschenrechte anerkennen. Als Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsschicht. „Dann müsste die Bundesregierung reagieren und die Enteignung rückgängig machen. Oder endlich eine Entschädigung zahlen, die wirklich dem Wert unseres Verlustes entspricht.“ Die Chancen stehen nicht schlecht, findet der Koblenzer Rechtsanwalt Thomas G., der rund 50 Betroffene vertritt. „Diese Leute wurden aus der Gesellschaft ausgegrenzt und wie Kriminelle behandelt“, argumentiert der Jurist. „Deshalb handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Enteignung, sondern um eine rechtswidrige Vermögenseinziehung. Das ist ein völlig neuer Ansatzpunkt.“ Schon kommende Woche will Thomas G. die Beschwerden einreichen. „Da eine Rückgabe des Eigentums in den meisten Fällen kaum möglich ist, müsste die Regierung eine Entschädigung zahlen. Und zwar eine, die dem heutigen Wert des entzogenen Eigentums entspricht.“ Mit einem Bescheid rechnet der Anwalt bereits im Herbst, bis die Sache ausgefochten ist könnte es jedoch weit länger dauern.
Von K.-T. nimmt das in Kauf: „Ich kämpfe bis zum letzten Atemzug.“

