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Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949
Verfasser Nachricht
Michael Pfeiffer
Unregistered

 
Beitrag: #16
RE: Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949
....Sie möchten noch mehr über unsägliche Vetternwirtschaft, Lügen, Habgier und Judas-Geschäfte erfahren ???

________________________

+++ Hier haben Sie einige Antworten...und DAS ist nur die Spitze des Eisbergs !!! +++

Alle SBZ-Geschädigten der BVVG warten sicherlich auf eine längst überfällige öffentliche Presseerklärung seitens der AfA zur (von mir) nachgewiesenen skandalösen BVVG-AfA-Vetternwirtschaft, mit der sich alle Fraktionen heute im Deutschen Bundestag befassen müssen !!!

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.ph...aft#fragen

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.ph...aft#fragen

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.ph...aft#fragen

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.ph...aft#fragen

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.ph...aft#fragen

http://www.trend.infopartisan.net/trd7802/t297802.html

http://www.jf-archiv.de/archiv06/200612031720.htm

____________________________

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/110/1611095.pdf

Begründung:

(…) Im Zentrum der Eingabe des Petenten steht ein Grundstücksgeschäft der BVVG.

Sie verkaufte am 16.07.2001 … 24,49 Hektar eines Landgutes in Mecklenburg-Vorpommern zum Preis von insgesamt 65.365,71 Euro.

Die BVVG ließ sich dabei von einem Rechtsanwalt vollmachtlos vertreten.

Bei diesem handelt es sich um einen Vetter des Erwerbers.

Das betreffende Grundstück war zu diesem Zeitpunkt an den Sohn des Vertreters der BVVG verpachtet.

Der Pachtvertrag wurde am Tage des Abschlusses des Kaufvertrages bis zum Jahre 2019 verlängert. Die Eigentumsumschreibung fand am 18.12.2003 statt.

Das Grundstücksgeschäft war allerdings offensichtlich nur Teil eines größeren Planes, des Rechtsanwaltes, welcher zuvor als Vertreter der BVVG aufgetreten war, größere Ländereien…zurück zu holen.

Dafür hatte er Alteigentümer bzw. deren Erben angeschrieben und ihnen folgendes Angebot gemacht:

(eingefügt: ich zitiere nachstehendt aus dem offenten Anschreiben aus 1994Smile

(…)
3. Ich kaufe mit dem eigenen Kontingent von 6.000 BP in Schönfeld oder Damshagen ca. 120 ha Acker.

4. Ich wende mich an Alteigentümer, die nicht selber Land kaufen und bewirtschaften wollen und biete ihnen an, in den Gemarkungen von Damshagen oder Schönfeld THA-Flächen zu erwerben. Den Kaufpreis dafür bringe ich auf. Dafür erhalte ich

a) eine Briefgrundschuld auf das Kaufgrundstück,
b) die Nutzungsrechte am Kaufgrundstück und
c) trage die Lasten aus dem Kaufgrundstück.

Gleichzeitig schließe ich mit dem Alteigentümer einen notariellen Erbvertrag (eingefügt: in Basel/Schweiz), dem Pflichtteilsberechtigte zustimmen müssen und zahle hierfür ein zu vereinbarendes Aufgeld auf den von der THA festgelegten Kaufpreis an den Alteigentümer.

5. Die Kosten der Urkunden trage ich.

6. Die THA hält in Damshagen und Schönfeld noch ca. 550 ha. Nach dem Siedlungsmodell werde ich direkt ca. 120 ha kaufen können. Die verbleibenden 430 ha möchte ich mit Hilfe der vorgeschlagenen Verträge erwerben. Da der durchschnittliche Ausgleichsanspruch für nicht wirtschaftende Alteigentümer bei. 60 ha liegen wird, bin ich auf der Suche nach ca. 7 Anspruchsberechtigten, die bereit sind, die vorgeschlagenen Verträge mit mir zu schließen.

Von mir befragte Fachanwälte (eingefügt: Rechtsanwalt Bernd-Lothar von H. aus Braunschweig (zu dieser Zeit Geschäftsführer der AfA) der diese BVVG-Vetternverträge ausfertigte) halten den skizzierten Weg für legal. (…)

(Dr. jur. Christian von P., Schönfeld )

(Zitat Ende)
__________________________________

(Fortsetzung der Begründung)

Insgesamt wollte er auf diesem Wege 430 Hektar in Damshagen und Schönfeld erwerben.

Dieser Plan stammt aus dem Jahre 1994 und liegt der Petitionsakte in Kopie bei.

Auch wenn damit Verkäufer und Käufer nicht formell identisch gewesen sind, ist es durchaus nachvollziehbar, dass für Dritte der Anschein von “Vetternwirtschaft” entstehen muss.

Insbesondere weil es sich hier um den Verkauf verbilligten Landes handelte, hätte dieser Anschein von vornherein verhindert werden müssen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb der Bundesregierung - dem BMF - zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die vollmachtlose Vertetung…betroffen ist.

______________________

http://www.dohrendorff.de/ra_hugo.htm

Braunschweig 16.12.2003
Aktenzeichen: 00498/03 hug/sch
SB: Dr. v. H.

Hartwig v. P. / Dr. Christian v. P. bzw. Magnus v. P. EALG-Kaufvertrag über den Erwerb von 24,49 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Gemarkung Damshagen.

(…)
Im Auftage von Dr. Christian v. P. habe ich die Vertragsgestaltung zwischen Herrn Hartwig v. P. und Dr. Christian v. P. bzw. Magnus v. P. bezüglich des Erwerbs und der Verpachtung obiger Flächen ausgearbeitet.

Unsere Kanzlei hat auch Hartwig v. P. in dem Ausgleichsleistungsverfahren gegenüber dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Schwerin vertreten.

§ 11 des … mit der BVVG am 16.07.2001 abgeschlossenen Kaufvertrages, der als Anlage 3 beigefügt ist, ist zu entnehmen, daß die BVVG zum Rücktritt vom Kaufvertrag insoweit berechtigt ist, als feststeht, daß die dem Vertragsabschluß zugrunde liegenden Unterlagen unzutreffend waren….so daß 12 ha von der BVVG zurückverlangt werden können. (…)

Allerdings ist zu berücksichtigen, daß die Kaufpreise seit Mitte 2001 erheblich gestiegen sind. Sie richten sich dem Ausgleichsleistungsgesetz zufolge nach dem jeweiligen Verkehrswert, von dem ein Abschlag von 41,50 % vorgenommen wird.

Der von Hartwig v. P. seinerzeit zu entrichtende Kaufpreis pro Hektar belief sich bei einer Kaufsumme von 65.365,71 € und 24,49 ha Fläche auf 2.669,00 €.

Mir liegt ein Kaufvertragsentwurf der BVVG, ebenfalls bzgl. der Gemarkung Damshagen vor, der im Dezember dieses Jahres (eingefügt: 2003) beurkundet werden soll. Der EALG-Kaufpreis ist dort mit 5.531,60 €/ha angesetzt worden. Den diesbzgl. Kaufvertragsentwurf füge ich als Anlage 4 bei.

(…) Dies sollte man natürlich versuchen, bei der BVVG durchzusetzen.

(…) Angesichts des Kaufpreises von ca. 5.500 €/ha und einem derzeitugen Langfristzins von 5,25 % würde sich die Zinsbelastung auf 306,00 €/p.a. stellen. Dem steht eine Pacht aus dem mit Magnus v. P. abgeschlossenen Pachtvertrag von 166,93 €/ha gegenüber - der Pachtvertrag zwischen Magnus v. P. und Hartwig v. P. wird als Anlage 4 beigefügt.

Nach allem stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob sich der mit dem Ankauf von EALG-Flächen verbundene Aufwand lohnt und das mit der Verpachtung verbundene Risiko.

Eine Regelung im vorskizzierten Sinne (eingefügt: 6.400 Euro Judas-Silberlinge “Prämie” für den unwiderruflichen Verzicht auf die alte Heimat) könnte notariell beurkundet werden… Mit dieser Regelung würde der bereits abgeschlossene BVVG-Kaufvertrag nachträglich sanktioniert….

Mit freundlichen Grüßen

(Im Original gezeichnet)
Dr. v. H.
Rechtsanwalt

http://www.dohrendorff.de/ra_hugo.htm

Der die dubiosen BVVG-Vetternverträge sofort beurkundende Notar in Hamburg :

http://www.alsterarkaden.de/html/asschenfeldt.html

Der heutige Stand der "Rückeroberung" :

http://www.v-plessen.de/landwirtschaft.htm

http://www.gutshaeuser.de/gutshaeuser_s/schoenfeld.html

…die Mitstreiter des BVVG-Vertreters Dr. v. P. :

http://www.welt.de/print-welt/article509...euser.html

______________

Noch Fragen ???

+++ Nun, dann fragen Sie : ……… +++

Wirklich ALLES legal und rechtsstaatlich, Herr Rechtsanwalt Krause ???

Sie denke, das ist eine absolut fragwürdige und schmutzige Geschichte ??? - JA, das ist eine absolut fragwürdige, schmutzige und m.E. kriminelle Familiengeschichte im Dunstkreis des Adels !!!
....und ich denke deshalb, die betroffenen (unschuldigen und gutgläubigen) ca. 625.000 heimatvertriebenen Familien aus der SBZ/DDR/1945-49-, die "Nicht-TLG/BVVG-Kollaborateure"-, die "Nicht-JUDAS-GESCHÄFT-Profiteure", die "Nicht-MORALISCH-Rehabilitierten" --- sollten sich auch ganz artig, demütig und unterwürfig bei allen Vertretern des Rechtsstaates aus BVVG, TLG, THA etc. bedanken. >>> Ein Rechtsstaat wird ganz sicherlich wissen, was rechtsstaatlich zu tun ist....und etwas "Schwund" beim dummen Pöbel des Deutschen Volkes ist halt immer...wie folgt :

+++ Bitte nehmen Sie diese "Unternehmenskultur" des Rechtsstaates BRD zur Kenntnis : +++

http://preview.marken-gedanken.de/marken...-bedingung

http://www.land-und-leute-ev.de/Projekte...ng_0_2.htm

http://www.land-und-leute-ev.de/Projekte...ng_0_3.htm

http://www.land-und-leute-ev.de/Projekte...g_0_10.htm

http://www.land-und-leute-ev.de/Projekte...g_0_11.htm

http://www.stiftung-herrenhaeuser.de/stiftung.html

http://www.ostsee-zeitung.de/leserbriefe...ode=jugend

http://www.ostsee-zeitung.de/leserbriefe...28&Code=mv

http://www.ostsee-zeitung.de/leserbriefe...0000&Code=

http://www.ostsee-zeitung.de/leserbriefe...ode=jugend

...und für die Resignierten, die Aufgeber, die Zerriebenen, Zermürbten und endgültig Entnervten...warten ja auch schon gierig die "Finanzdienstleister", um selbst die minimalsten EALG-Rechtsansprüche dieser unsäglich gebeutelten SBZ-Opfer/1945-49 noch (diskontiert) aufzukaufen - wie folgt : http://www.freitag.de/2005/37/05370102.php ; http://www.talleur.com/home.php?id=13&language=1

+++ Quo vadis, Rechtsstaat BRD ??? +++

+++++++ War es DAS wirklich WERT, Herr Altkanzler Dr. Kohl (CDU) ??????? +++++++
13.04.2009 12:50
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RE: Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 - Michael Pfeiffer - 13.04.2009 12:50



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