Sie denken, unser Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in dieser Sache "das finale Wort" noch garnicht gesprochen ?
Diese rechtsstaatliche Fehleinschätzung musste der ganz hervorragende Rechtsanwalt Dr. Dr. Sch. mit 500,- Euro Bußgeld bezahlen - wie folgt :
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...71906.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...6-052.html
Die einzige (jur.) Chance, die demnach jetzt noch real verbliebe, wäre vor der UN - wie folgt :
http://www.alfreddezayas.com/Lectures/Be...s_de.shtml
...aber selbst diese "zarte Pflanze" UN wird bereits wieder lautstark mit "HURRA !!!"...und beidfüßig zertrampelt - wie in der Ost-Presse zu lesen stand - wie folgt :
Ostsee-Zeitung.DE (OZ) vom 13.04.2008
Ein Graf will seine zehn Güter zurück
Hubertus von K.-T. kämpft um das Familienerbe. Er hat in allen Instanzen verloren. Jetzt klagt er vor der UN-Menschenrechtskommission.
(...) Seine Hoffnung: Die Vereinten Nationen werden Vertreibung und Vermögenseinziehung als Verstoß gegen die Menschenrechte anerkennen. Als Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsschicht. „Dann müsste die Bundesregierung reagieren und die Enteignung rückgängig machen. Oder endlich eine Entschädigung zahlen, die wirklich dem Wert unseres Verlustes entspricht.“ Die Chancen stehen nicht schlecht, findet der Koblenzer Rechtsanwalt Thomas G., der rund 50 Betroffene vertritt. „Diese Leute wurden aus der Gesellschaft ausgegrenzt und wie Kriminelle behandelt“, argumentiert der Jurist. „Deshalb handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Enteignung, sondern um eine rechtswidrige Vermögenseinziehung. Das ist ein völlig neuer Ansatzpunkt.“ Schon kommende Woche will Thomas G. die Beschwerden einreichen. „Da eine Rückgabe des Eigentums in den meisten Fällen kaum möglich ist, müsste die Regierung eine Entschädigung zahlen. Und zwar eine, die dem heutigen Wert des entzogenen Eigentums entspricht.“ Mit einem Bescheid rechnet der Anwalt bereits im Herbst, bis die Sache ausgefochten ist könnte es jedoch weit länger dauern. (...)
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...darum bleibt wohl - aufgrund dessen - wohl letztlich nur noch die Politik in der "guten-alten-BRD" übrig, wenn sich die Zeiten denn je wieder ändern sollten !!!
...oder glaubt hier etwa jemand ernsthaft daran, dass der Herr "Graf" SEINE (!) ZEHN GÜTER vor der UN-Menschenrechtskommission zurück erstreitet ?
OZ-Zitat :
(...)
Aber Schloss Hohendorf (Landkreis Nordvorpommern), das 1945 enteignet wurde, hat Graf von K.-T. wieder. Dazu den zehn Hektar großen Park. Kaufpreis: Eine Mark für das Schloss, 60 000 Mark für den Park. „Reingesteckt habe ich sechs Millionen Euro“, sagt der Graf. Jetzt will er 20 Millionen Euro aus der Staatskasse. „Wir hatten hier zehn Güter“, rechnet der Graf vor. „Das wäre die angemessene Wiedergutmachung.“
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PS:
Von solchen (m.E.) völlig absurden Forderungen distanziere ich mich jedenfalls in schärfster öffentlicher Form !!!


