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Artikel 144 DV (Ratifizierung der Verfassung)
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Helmut Krause Offline
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Beitrag: #1
Artikel 144 DV (Ratifizierung der Verfassung)
Diese Verfassung bedarf in einem Volksentscheid der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Abstimmung beteiligten Staatsbürger. Billigung oder Ablehnung der neuen Verfassung obliegen allein dem Volk. Mitgliedern des Bundestages oder Bundesrates kann die Entscheidung schon wegen der Gefahr der Befangenheit nicht überlassen werden, denn immerhin könnten ihnen gewisse Änderungen zum Nachteil gereichen.

Quelle: Demokratiereform – Anstöße zu einer ordnungspolitischen Diskussion, Unternehmerinstitut (UNI) e.V., Berlin, Bonn 1995, Seite 94
28.01.2008 03:37
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Artikel 144 DV (Ratifizierung der Verfassung) - Helmut Krause - 28.01.2008 03:37



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