Markus Häusler
Querdenker
 
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RE: Gewaltenteilungsprinzip
Das Zusammenspiel der vier Gewalten, von Legislative (Gesetzgebung), welche sich aus Regierung, Bundesrat, Bundestag und Bundespräsident zusammen setzt.
Der Judikative (Rechtsprechung) oder auch Gerichtsbarkeit, wo das Gericht in München anders entscheidet als das Gericht in Düsseldorf, oder Berlin anders als Hamm. Oberste Institution ist das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe.
Die Exekutive (Ausführende Gewalt), welche die beiden oberen Institutionen schützt und vertritt - leider auch wenn diese Fehler machen. Die Hörigkeit bedingt durch die Abhängigkeit der Gewalten untereinander stellt einen kaum erkennbaren Knackpunkt dar.
Ergänzend kommt die publikative Gewalt (Medien/Presse) hinzu, die als starkes Manipulationsinstrument zur Lenkung der Bevölkerung dient. Hier wird die im Grundgesetz Artikel 5 Pressefreiheit ohne Zensur zum Knackpunkt. Viele Menschen haben bereits erkannt, dass es der Presse frei steht, das zu drucken, was sie wollen... Um dann mal (zum Schein) Gesicht zu wahren, wird dann mal ein Präsidenten-Bauernopfer vorgeschoben... Vermutlich geleitet von der Hochfinanz.
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| 21.01.2012 22:12 |
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