Umfrage: Sollte Art. 4 Abs. 2 GG wie vorgeschlagen geändert werden?
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Sollte die Religionsausübung wirklich unbegrenzt gewährleistet werden?
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Helmut Krause Offline
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Beitrag: #1
Sollte die Religionsausübung wirklich unbegrenzt gewährleistet werden?
Art. 4 Abs. 2 GG hat bisher folgenden Wortlaut:

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Spricht etwas dagegen, Art. 4 Abs. 2 GG / DV folgenden Wortlaut zu geben?:

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, soweit im Zusammenhang mit der Religionsausübung weder Menschen noch Tiere gequält, verletzt, verstümmelt oder getötet werden.
07.09.2007 14:49
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Sollte die Religionsausübung wirklich unbegrenzt gewährleistet werden? - Helmut Krause - 07.09.2007 14:49



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