Umfrage: Wären Sie einverstanden, wenn Art. 6 Abs. 1 der neuen deutschen Verfassung folgenden Wortlaut erhält?: Die Familie steht unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
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Ist es noch zeitgemäß, dass in Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe geschützt wird?
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Helmut Krause Offline
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Beitrag: #1
Ist es noch zeitgemäß, dass in Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe geschützt wird?
Rund ein Drittel (im Ballungsräumen ca. 50 %) aller "für die Ewigkeit" geschlossenen Ehen werden geschieden.

Häufig leiden unter Scheidungen besonders die Kinder.

Wäre es denkbar und/oder wünschenswert, dass die Ehe, bei der (jedenfalls am Anfang :-) ) der jeweilige Ehepartner im Mittelpunkt steht, langfristig ersetzt wird durch einen "Kinderbetreuungsvertrag", bei dem die Kinder im Mittelpunkt stehen?

Einige Gedanken zur Ablösung bzw. Ergänzung der traditionellen Ehe durch einen Kinderbetreuungsvertrag finden Sie auch in der Verfassungswerkstatt.
07.09.2007 14:42
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Ist es noch zeitgemäß, dass in Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe geschützt wird? - Helmut Krause - 07.09.2007 14:42



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