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Vertragsstrafen
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Alexander Rafalski Offline
Querdenker
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Beitrag: #4
RE: Vertragsstrafen statt Bürgerkrieg
(03.02.2009 16:37)Helmut Krause schrieb:  
Zitat:Das BGB verzichtet auch auf die Erhebung der Einrede der Sittenwidrigkeit, das erklärt sittenwidrige Verträge für von Anfang an nichtig - ex tunc, die hat`s nie gegeben.

Ach so. Wink

Dann eben nicht.

Nur, in dem Maße, in dem es - wie auch immer - nicht gelingt, zu einem ehrlichen (!) Dialog zwischen Wählern und zu Wählenden bzw. Gewählten zu kommen, so lange sich die Bürger in Deutschland von der wirtschaftlichen und politischen Klasse weiterhin nach Strich und Faden ver**scht vorkommen (müssen), ist zu befürchten, dass "andere Formen" der "politischen Auseinandersetzung" die Oberhand gewinnen werden.

Wie bereits gestern ausgeführt: Recht ist der Stoff, aus dem der Frieden ist.

Wenn es nicht zu einer gewaltfreien Lösung kommt, dann wird die gegenwärtige Schwäche des Rechtsstaatsprinzips zu sehr unfriedlichen Verhältnissen in Deutschland führen.

Das ist der Hauptgrund dafür, dass wir eine vom Volk legitimierte Verfassung, einen direkt gewählten Bundespräsidenten und parteibuchunabhängig bestimmte Verfassungsrichter wollen. Dergestalt voneinander unabhängige Verfassungsorgane könnten das erschütterte Vertrauen des Volkssouveräns in seine Bediensteten wahrscheinlich wiederherstellen.
03.02.2009 18:29
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Vertragsstrafen - Helmut Krause - 03.02.2009, 00:28
RE: Vertragsstrafen statt Bürgerkrieg - Alexander Rafalski - 03.02.2009 18:29



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