Helmut Krause
Querdenker
   
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Investigative / ermittelnde Gewalt
Investigative / ermittelnde Gewalt
Theorie:
In der Theorie ermitteln die Staatsanwaltschaften bei allen Offizialdelikten [Straftaten, die von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten staatlich verfolgen werden.].
Praxis:
Nachdem die Staatsanwaltschaften nur weisungsgebunden handeln dürfen, wird häufig nicht ermittelt, wenn es sich bei den Straftätern um hochrangige Politiker oder "Wirtschaftsbosse" handelt.
Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Vorgabe des Bundesgerichtshofs (BGH) hat, dass "Steuersünder" ab einem Steuerhinterziehungsbetrag von einer Million Euro "tatsächlich", d.h. mit "echtem" Gefängnis, bestraft werden müssen.
Ziel:
Wünschenswert ist, dass die heute von investigativen Journalisten und Bloggern ausgeübte investigiative Gewalt weiter ausgebaut und gestärkt wird.
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| 23.11.2008 00:13 |
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