Gelegentlich werde ich gefragt, ob bzw. wann Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes zur Anwendung kommen würde.
Z.B.:
Zitat:> DAS thema des jahres 2012_welche kriterien müssen erfüllt sein, damit das volk unter hinweis auf artikel 20 gg (4) aufsteht und sein schicksal selber in die hand nimmt …
Hier meine Antwort:
Meiner Ansicht nach gibt es zwei Situationen, in denen das deutsche Volk aufgerufen ist, sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.
Mittels Gewalt
Art 20 Abs. 4 enthält zwei Voraussetzungen für das Entstehen eines
Widerstandsrechts, das im Zweifel auch die Anwendung von Gewalt einschließt:
1. „Diese Ordnung“ wird beseitigt.
Würden z.B. die USA Deutschland besetzen und per „ordre de Mufti“ das Grundgesetz abschaffen und die Scharia einführen, wäre dieses Merkmal erfüllt.
Wenn jemand unter schlichter Anwendung der vorhandenen Ordnung „ganz legal“, allenfalls dem „Geiste des Grundgesetzes" widersprechend, diese Ordnung ändert oder aushöhlt, dürfte dies im Rechtssinne zunächst mal keine „Beseitigung der Ordnung“ darstellen.
2. "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Dies ist das zweite wichtige Kriterium von Artikel 20 Abs. 4 GG.
Solange es in Deutschland - zumindest offiziell – noch eine funktionierende unabhängige Justiz gibt, ist – zumindest theoretisch – immer noch Abhilfe möglich.
Sollten aber, was ich mir nicht vorstellen kann, alle (Verfassungs-)Richter Deutschland verlassen und niemand neue Richter gewählt haben, wäre das Merkmal „andere Abhilfe nicht möglich“ erfüllt.
Gewaltfrei
Wenn die demokratische Grundordnung die das Grundgesetz vorschreibt, durch
korrupte und verlogene Parteisoldaten "schleichend" beseitigt wird, hilft nur eines:
Bei der nächsten Bundestagswahl möglichst viele dieser
Parteisoldaten zum Teufel jagen und dafür sorgen, das über den intelligenten und koordinierten Einsatz von Erststimmen möglichst viele Abgeordnete in den Deutschen Bundestag gewählt werden, die das persönliche, fachliche und politische Vertrauen ihrer Wähler zu Recht genießen.
Deshalb: