An der bisherigen, "real existierenden", "
Gewaltenteilung" in Deutschland ist insbesondere Folgendes zu beanstanden:
1. Es kann nicht richtig sein, dass Leute Mitglied in zwei Gewalten sind, die sich gegenseitg kontrollieren sollen.
Dies ist aber in Deuschland der Fall:
Die Mitglieder der Bundesregierung, also der
Exekutive, die man nochmals in die
Gubernative und die
Administrative untergliedern kann, sind als Bundestagsabgeordnete stimmberechtigtes Mitglied der Legislative, die die Exekutive kontrollieren soll.
2. Es kann nicht richtig sein, dass die Judikative nichts weiter ist, als der "Wurmfortsatz" der Exekutive.
Diesen Eindruck muss man aber gewinnen, wenn man sich verdeutlicht, dass Richter und Staatsanwälte in Deutschland in Bezug auf ihre Karriere der "Oberaufsicht" durch den zuständigen Minister unterstehen.