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Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) - Maximilian Schmid - 12.09.2008 13:39 Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) ist ein gemeinnütziger Think-Tank für Generationengerechtigkeit. Sie setzt sich dafür ein, dass nachrückende Generationen mindestens die gleichen Chancen auf Bedürfnisbefriedigung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht bekommen wie ihre Vorgänger-Generationen. Hierfür betreibt die Stiftung Forschung in den Bereichen Politikwissenschaft, Ethik und Rechtswissenschaften. Außerdem gibt die Stiftung das Journal für Generationengerechtigkeit (JfGG) heraus. Diese vierteljährlich erscheinende Zeitschrift gibt dem Leser einen Überblick über die aktuelle Forschung. ... Quelle: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) vgl. auch: Netzwerk der außerparlamentarischen Opposition in Deutschland Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz - Maximilian Schmid - 12.09.2008 13:42 Öffentliche Anhörung zur Grundgesetzänderung - Jörg Tremmel ist Sachverständiger (Juli 2008) Die Kampagne zur institutionellen Verankerung von Generationengerechtigkeit, eines der Hauptprojekte der SRzG, geht in die nächste Runde. Nach der ersten Lesung des Antrags im Bundestag im Oktober 2007 wurde der Entwurf an verschiedene Ausschüsse zur Beratung weitergeleitet. Während der ursprünglich federführende Rechtsausschuss sich eher kritisch gegenüber der Grundgesetzänderung äußerte, hat nun der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung das Ruder übernommen und organisiert für den 15. Oktober 2008, um 17 Uhr, eine öffentliche Anhörung. In einem Schreiben des Vorsitzenden Dr. Günter Krings heißt es, dass das Thema „Generationengerechtigkeit“ und insbesondere die Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz Schwerpunkt der Arbeit des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sei. Als Sachverständige sind eingeladen: Prof. Dr. Wolfgang Kahl, M.A., Dr. Sebastian Knell, Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Dr. Michael Thöne, Dr. Norbert Reuter, Prof. Dr. Christian Calliess und Dr. Dr. Jörg Tremmel. Es geht insbesondere um die Frage, inwiefern der Schutz künftig lebender Menschen nicht schon in der jetzigen Ausgestaltung des Grundgesetzes anklingt und ob Generationengerechtigkeit mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf tatsächlich effektiv verankert werden kann. Es ist außerdem zu klären, welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen eine solche Gesetzesänderungen mit sich bringt und ob es nicht realisierbarere Alternativen gibt, um dem strukturellen Problem der Kurzfristigkeit in der Demokratie zu begegnen. Dabei sollen in komparativer Perspektive auch Praxisbeispiele aus anderen Ländern herangezogen werden. Nach der Anhörung wird dann ein schriftlicher Bericht für die zweite Lesung im Bundestag an das Plenum mit einer Beschlussempfehlung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung ergehen. Quelle: Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz |