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Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 - Druckversion

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Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 - Helmut Krause - 19.08.2008 12:50

Hat Altbundeskanzler Helmut Kohl frech gelogen, als er behauptete die Sowjetunion habe die Nichtrückgabe der nach 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteigneten Grundstücke zur Bedingung für ihre Zustimmung zur deutschen Wiedervereinigung gemacht?


Die Antwort auf diese Frage finden Sie auf Seite 254 im Abschnitt "2 Die sogenannte Bodenreform: Unrecht aus Opportunität" des Kapitels "XII Folgen der Wiedervereinigung" des Buches Die Deutschlandakte - Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun" von Hans Herbert von Arnim.


Susanne Paffrath in Report Mainz - Helmut Krause - 27.08.2008 00:48

O-Ton, Michail Gorbatschow, Ex-Präsident UdSSR (März 1998):

»Für mich klingt es einfach absurd, wenn man mir unterstellt, ich hätte die Forderung nach Verbot der Restitution als Vorbedingung für meine Zustimmung zur Wiedervereinigung gemacht. Und die Frage nach Restitution des enteigneten Besitzes wurde auf der höchsten Führungsebene niemals angesprochen.«


O-Ton, Constanze Paffrath, Politikwissenschaftlerin:

»Es gab diese sowjetische Bedingung nicht, die da, wie immer behauptet wurde, sagte, wenn ihr nicht diesem Rückgabeverbot zustimmt, stimmen wir der Wiedervereinigung nicht zu, das ist eine Lüge.«


RE: Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 - Alexander Rafalski - 27.08.2008 01:40

Hat Altbundeskanzler Helmut Kohl frech gelogen, als er behauptete die Sowjetunion habe die Nichtrückgabe der nach 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteigneten Grundstücke zur Bedingung für ihre Zustimmung zur deutschen Widervereinigung gemacht?


Die Frage wurde durch das Alteigentümer - Urteil des BVerfG eindeutig beantwortet. Das Gericht musste über das Interview mit M. Gorbatschow leisetreterisch hinweggehen und sich etwas neues einfallen lassen, um die rechtsgrundlose Enteignung zu legitimieren. Eine "mission impossible" für die Parteibuch - Justizkarrieristen, das Urteil ist entsprechend schwach begründet. Eine gute Begründung war eben nicht möglich.


Gorbatschow: Es gab keine Bedingung für die deutsche Einheit - Helmut Krause - 01.12.2008 23:49

Einer von beiden lügt:

Altbundeskanzler Helmut Kohl

oder

Ex-Präsident der Sowjetunion Michail Sergejewitsch Gorbatschow


Bilden sie sich bei Youtube selbst ein Urteil:

Gorbatschow: Es gab keine Bedingung für die deutsche Einheit


Hat Altbundeskanzler Helmut Kohl gelogen? - Maximilian Schmid - 17.12.2008 00:47

Zitat:Hat Altbundeskanzler Helmut Kohl frech gelogen, als er behauptete die Sowjetunion habe die Nichtrückgabe der nach 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteigneten Grundstücke zur Bedingung für ihre Zustimmung zur deutschen Widervereinigung gemacht?

Diese Frage beantwortet Hans Herbert von Arnim auf Seite 254 im Abschnitt "2 Die sogenannte Bodenreform: Unrecht aus Opportunität" des Kapitels "XII Folgen der Wiedervereinigung" des Buches Die Deutschlandakte - Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun" wie folgt:

Da man das reine Machtkalkül öffentlich nicht nennen konnte, musste man andere Gründe vorschieben, um den epochalen Rechtsbruch nicht in eigener Verantwortung öffentlich vertreten zu müssen. Die deutsche Regierung verschanzte sich deshalb trickreich hinter einer angeblichen Forderung der Sowjetunion: Diese habe die Nichtrückgabe zur Bedingung für ihre Zustimmung zur deutschen Wiedervereinigung gemacht. Mit dieser Behauptung drang die Regierung sogar vor dem Bundesverfassungsgericht durch (Urteil von 1991). Später stellte sich - aufgrund unmissverständlicher Erklärungen des seinerzeitigen russischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow und einiger seiner Mitarbeiter - heraus, dass von einer solchen Bedingung nicht die Rede sein konnte und sie von der deutschen Regierung nur vorgeschützt worden war, um die eigenen machtpolitischen Ziele zu erreichen.



RE: Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 - Michael Pfeiffer - 23.03.2009 20:16

Ich bin der leibliche Enkel eines sog. "Junkers" aus Mecklenburg (heute M-V). - Meine Mutter Rosmarie Pfeiffer, geb. von PLESSEN, gehörte zu den EGMR-Beschwerdeführern der sog. "Alteigentümer" in Straßburg: diese EGMR-Beschwerde ist bekanntlich gescheitert, weil leider nicht auf politische Verfolgung, sondern insgesamt auf "höhere Entschädigung" (aus dem EALG heraus) abgestellt wurden. - Nun gut, ein Menschenrechtsgerichtshof ist auch nicht zwingend für höhere Entschädigungszahlungen zuständig: diese "bittere Pille" haben wir also "geschluckt". - Darauf haben wir (ich) versucht, meinen Großvater Leopold Frhr. v. Plessen, der weder NSDAP-Mitglied noch aktiver Kriegsteilnehmer war (sondern redlicher und höchst ehrbarer Landwirt auf seinem Rittergut Dolgen bei Laage), moralisch (d.h.: strafrechtlich) zu rehabilitieren. - Das wurde wiederum von der zuständigen Reha-Kammer in M-V mit folgender Begründung abgeschmettert :

(…) Der Betroffene ist hier nicht wegen eines von den Behörden als strafwürdig angesehenen individuellen Verhaltens enteignet worden, sondern wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, denen - als Gruppe - die Schuld an der historischen Entwicklung, insbesondere der Entstehung des 2. Weltkriegs, zugeschrieben wurde. Darin liegt offensichtlich keine Bewertung und Sanktionierung eines individuellen Verhaltens als strafbar oder strafwürdig, so dass eine solche Maßnahme, die sich generell gegen solche Gruppen richtet, auch nicht Gegenstand einer Rehabilitierung sein kann. (…) Ich beantrage daher, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. (im Original gezeichnet: M. Staatsanwältin).

Diese moralische Reha-Verweigerung werde ich niemals akzeptieren - und ich habe mich sodann an unsere sog. "Volksvertreter" unter http://www.abgeordnetenwatch.de gewandt; - so u.a. auch an den renommierten Innenexperten, MdB Dr. Wiefelspütz (SPD) (s. Link) - und erhielt die nachstehende (beschämdende) öffentliche Antwort :

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5785&cmd=650&id=5785&q=rechtskr%C3%A4ftig#fragen

08.06.2007
Antwort von
Dr. Dieter Wiefelspütz

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Sie wissen, daß die von Ihnen aufgeworfenen Fragen längst rechtskräftig durch die Gerichte entschieden sind - allerdings nicht in Ihrem Sinne. Ich fühle mich an die Entscheidungen höchster Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof) gebunden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz

Diese Antwort hielt und halte ich persönlich für eine gezielte Desinformation der Öffentlichkeit - und ich hatte daraufhin folgende öffentliche Petition (öP) für die politischen SBZ-Verfolgungsopfer/1945-49 in den Deutschen Bundestag eingebracht; - diesmal ging es mir ausschließlich (!) nur noch um die rein elementare Wiederherstellung der EHRE und REPUTATION unserer politisch verfolgten deutschen Mitbürger - d.h., um den zentralen Kernbestand unseres Grundgesetzes (Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG) :

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=553

Diese öP wurde wiederum sang- und klanglos abgeschmettert - und ich hinterfragte meinerseits auch wiederum öffentlich die absolut dubiosen Gründe hierfür - wie folgt (Link) :

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5982&cmd=650&id=5982&q=zitieren#fragen

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Sie irren. Zu Ihrer Petition gibt es zwei Stellungnahmen des BMJ, deren Aussagen sich in der Ihnen zugegangenen Beschlussbegründung niederschlagen. Zwei Berichterstatter jeweils einer von der Koalition und der Opposition sind zum selben Ergebnis gekommen. Der gesamte Petitionsausschuss hat sich in dieser Angelegenheit einstimmig verhalten und das Petitionsverfahren zum Abschluss gebracht genau aus den Gründen, von denen Sie teilweise aus der Beschlussbegründung zitieren. Die Frage nach einem Verbot oder Untätigkeit des Deutschen Gesetzgebers ist abwegig, da jede Fraktion im Parlament entsprechend den demokratischen Prinzipien tätig werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann

Nachstehend, die Beschlussbegründung auf Basis der vorbezeichneten beiden (-2-) BMJ-Stellungnahmen :

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf

Hier zwei schlagende Beweise, dass der Deutsche Bundestag offenbar seitens des BMJ getäuscht (!) wurde :

http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863

http://www.are-org.de/are/?q=de/node/914

Der Pet-Ausschuss verweigert mir (offenbar ganau darum !) nunmehr völlig willkürlich sogar die elementare Einsichtnahme dieser beiden dubiosen BMJ-Stellungnahmen - obwohl Art. 17 GG explizit ein Informationsrecht normiert ! - Ebenso, wie das BMJ Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes W. (s. vorstehende Links) diese Einsichtnahme - i.R.d. Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) - verweigert.

Noch einige allgemeine Stimmen aus der Politik zu diesem Themenkomplex insgesamt (Links) :

Dr. Henning von Storch, MdL :
http://www.kandidatenwatch.de/index.php?cmd=858&id=9161&q=Unrecht#fragen

Prof. Dr. Wolfgang Methling, MdL :
http://www.kandidatenwatch.de/index.php?cmd=858&id=8939&q=Blaschke#fragen

http://www.kandidatenwatch.de/index.php?cmd=858&id=9014&q=wahrheitswidrig#fragen

Dr. Michael Naumann, Berufliche Qualifikation:
Journalist, Publizist und Verleger, Kulturstaatsminister a.D. :
http://www.kandidatenwatch.de/index.php?cmd=595&id=15039&q=Legitimierung#fragen

03.01.2008
Antwort von
Dr. Michael Naumann

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

meine Haltung zur den unglaublichen Vorgängen nach der “Wende” innerhalb der Regierung Helmut Kohls anlässlich des Umgangs mit den Folgen der sogenannten “Bodenreform” in der SBZ vor 1949, und das heißt, mit ihrer nachträglichen Legitimierung durch den Bundestag hat sich nicht geändert. Als Chefredakteur der ZEIT habe ich das meinige getan, um die skandalösen Umstände der entsprechenden Gesetzgebung darzustellen. Dass bisher alle möglichen Rechtsverfahren in dieser Sache gescheitert sind, ändert nichts an meiner Einschätzung.

Viele Grüße,
Naumann
Bisher 108 Empfehlungen.

_______________

....und darum freue ich mich ganz besonders darüber, dass dieses beschämende innerdeutsche-Kapitel in diesem hervorragenden Forum
ebenfalls öffentlich aufgegriffen und hinterfragt wird !!!

Danke dafür, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Krause und verehrte Diskutanten !!!

+++ Es gibt keinen Schluss-Strich ! +++
Big GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig GrinTongue


RE: Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 - Alexander Rafalski - 23.03.2009 20:51

(23.03.2009 20:16)Michael Pfeiffer schrieb:  +++ Es gibt keinen Schluss-Strich !

Selbstverständlich nicht, den kann es erst geben, wenn das letzte Wort in dieser Angelegenheit ein Verfassungsgericht gesprochen hat, das den Parteibuchkarrieristen nichts und Volk und Verfassung alles schuldig ist. Dieses Gericht darf natürlich nicht von der kleinen Handvoll Spitzenparteibuchkarrieristen mit angeschlossenem parlamentarischem Dienstpersonal, die hierzulande alles bestimmt, auch noch besetzt werden. Ohne eine vollständige Gewaltenteilung wird es für dieses Land nur noch bergab gehen. Das Grundgesetz war nur für das Krisenmanagement zur Zeit des kalten Krieges geeignet und gedacht, insbesondere die "Konsensgesellschaft" ohne hinreichende Gewaltenteilung war für den Wiederaufbau eines zerstörten Landes gut, aber erweist sich heute in der Zeit gesättigter Märkte und Umverteilung von unten nach oben als absolut unfähig, den gesellschaftlichen Frieden und die Kernwesensgehalte des Grundrechtskatalogs vor dem Feudalismus der Neuzeit zu schützen.

Dazu hier ein Auszug aus einem interessantem Aufsatz, dort wird ein bemerkenswerter Text eines bemerkenswerten "Rebellen" zitiert:
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Auszug:

Sagten Sie etwa Rechtsstaat? Deutsche können gar keinen Rechtsstaat betreiben, weil sie, wie die berüchtigten Milgram-Versuche "Bedenkenloser Gehorsam" über Jahrzehnte ergebnisgleich beweisen, als stammesgeschichtlichen Erbmangel 30% weniger Unrechtsbewußtsein bei Unrecht empfinden als andere Völker. Bei Staatsgewaltdienern fallen weitere 30% hierarchischem Druck (push) von oben zum Opfer, und bei Parteigenossen (PG) reißt die enthemmende Gier (pull) nach Mitläuferlohn in Form früher, hoher, unkündbarer Staatsstellen das letzte Drittel normalen Unrechtsbewußtseins hinweg. Da z.Z. alles "Recht" vom Staat und seinen PG-Gewalthabern ausgeht, haben wir also einen Null-Rechts-Staat. Einen wenigstens 2/3-Rechtsstaat, sowieso das deutsche Maximum, s.o., können wir nur erreichen, wenn wir die Unrechtsgeneratoren Staat und Parteien abschalten und unser Recht ausschließlich von uns jederzeit kündbaren Nicht-PG anvertrauen, d.h. alle Rechtsprecher und -anwender nur aus unserer Mitte, nur auf Zeit und nur unmittelbar selber wählen, weil nur staatsfreie Nicht-PG Recht von Unrecht noch in etwa unterscheiden können. Die gegenwärtigen Zustände Deutschlands bedeuten völligen Verlust der Rechtssicherheit, wie der Volksmund sagt: "Recht ist Glückssache", "Recht haben und bekommen sind zweierlei" "Wer einen Aal beim Schwanz und Richter faßt bei Worten, wie feste der gleich packt, hält nichts an beiden Orten“ oder Bärbel Bohley: "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat". Staatsgewaltdiener mit und ohne Robe teilen aus, was sie für Recht halten: es ist weder immer Unrecht noch natürlich immer Recht, sondern unvorhersehbar zufällig mal das eine, mal das andere, weil sie es ja nicht unterscheiden können, so wie eine (rechts-)blinde Henne mal auf ein Korn pickt und mal daneben. Da viele Rechtsstreite zweipolige Nullsummenspiele sind (was der eine verliert, gewinnt der andere), liegt die Rechtstrefferquote nahe 50%, das entspricht bei Ja-Nein-Prüfungsfragen der sogenannten Schimpansenebene, d.h. dem Ergebnis, das jeder Affe, der nur weiß, daß er bei jeder Frage ein Kreuz machen muß, mit reiner Wahrscheinlichkeit erzielt und das zur Bewertung menschlicher Leistung als Ausgangspunkt und unterste Stufe anzusetzen ist. Ein Rechtslehrer, soweit nicht PG, kann, wenn Art. 5(3)1 GG verwirklicht ist, selber bis zum 2/3-Rechts-Besitzer aufsteigen, aber nur die Verfahren zum Recht, nicht jedoch inhaltliches Recht, Rechtsempfinden oder Rechtssicherheit als solche weitergeben, so daß seine Zöglinge als PG mit Staatsgewalt den selben Null-Rechts-Staat weiter so betreiben, der gegen Belehrung oder gar Selbstumwälzung zum 2/3-Rechtsstaat gefeit ist.


Quelle:

http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/109064.html
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Im politischen Programm meines Vereins ist die Wahl des Bundespräsidenten und der Verfassungsrichter unabhängig von den Sachwaltern der legislativen und exekutiven Gewalt der Dreh- und Angelpunkt.

Auszug:

1.
Das angestrebte Ziel kann nur mit einer deutlich verbesserten Gewaltenteilung erreicht werden. Wir wollen den bisherigen Bundespräsidenten und den Bundesverfassungsrichtern keine Vorwürfe machen. Jedoch ist nach übereinstimmender Auffassung aller Mitwirkenden die Besetzung dieser Ämter ausschließlich durch Übereinkunft der eingangs genannten kleinen Personengruppe führender Parteipolitiker unakzeptabel. Dazu sind entgegen der heutigen Regelungen, dass der Bundespräsident auf einer von der vorbezeichneten kleinen Gruppe von Parteipolitikern besetzten Bundesversammlung gewählt wird und die Verfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt werden, sowohl der Bundespräsident als auch die Verfassungsrichter auf einem demokratischerem Wege als bisher zu wählen. Wie dies genau zu erfolgen hat, wird auf der Gründungsversammlung der künftigen Partei beschlossen werden. Vor der letzten Überarbeitung dieser Seite war nur folgender Vorschlag hier veröffentlicht:

Künftig soll eine völlig neu in der Verfassung zu verankernde Bundesversammlung direkt vom Volk gewählt werden und sowohl den Bundespräsidenten als auch die Verfassungsrichter bestimmen. Da diese Aufgabe nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, können auch solche Personen für einen Sitz in der Bundesversammlung kandidieren, die parteilos und keine Berufspolitiker sind. Es kommt nur darauf an, im jeweiligen Wahlkreis ein besonders hohes Ansehen bei der örtlichen Bevölkerung zu genießen.


P. S.

Meinen Respekt Ihnen und allen Mitstreitern für den beharrlichen und unerschrockenen Einsatz für die Ehre der betroffenen Familien und das Recht in diesem Land.


RE: Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 - Michael Pfeiffer - 23.03.2009 21:39

Sie denken, unser Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in dieser Sache "das finale Wort" noch garnicht gesprochen ?

Diese rechtsstaatliche Fehleinschätzung musste der ganz hervorragende Rechtsanwalt Dr. Dr. Sch. mit 500,- Euro Bußgeld bezahlen - wie folgt :

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060524_2bvr071906.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-052.html

Die einzige (jur.) Chance, die demnach jetzt noch real verbliebe, wäre vor der UN - wie folgt :

http://www.alfreddezayas.com/Lectures/BerlinGottingerkreis_de.shtml

...aber selbst diese "zarte Pflanze" UN wird bereits wieder lautstark mit "HURRA !!!"...und beidfüßig zertrampelt - wie in der Ost-Presse zu lesen stand - wie folgt :

Ostsee-Zeitung.DE (OZ) vom 13.04.2008

Ein Graf will seine zehn Güter zurück

Hubertus von K.-T. kämpft um das Familienerbe. Er hat in allen Instanzen verloren. Jetzt klagt er vor der UN-Menschenrechtskommission.

(...) Seine Hoffnung: Die Vereinten Nationen werden Vertreibung und Vermögenseinziehung als Verstoß gegen die Menschenrechte anerkennen. Als Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsschicht. „Dann müsste die Bundesregierung reagieren und die Enteignung rückgängig machen. Oder endlich eine Entschädigung zahlen, die wirklich dem Wert unseres Verlustes entspricht.“ Die Chancen stehen nicht schlecht, findet der Koblenzer Rechtsanwalt Thomas G., der rund 50 Betroffene vertritt. „Diese Leute wurden aus der Gesellschaft ausgegrenzt und wie Kriminelle behandelt“, argumentiert der Jurist. „Deshalb handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Enteignung, sondern um eine rechtswidrige Vermögenseinziehung. Das ist ein völlig neuer Ansatzpunkt.“ Schon kommende Woche will Thomas G. die Beschwerden einreichen. „Da eine Rückgabe des Eigentums in den meisten Fällen kaum möglich ist, müsste die Regierung eine Entschädigung zahlen. Und zwar eine, die dem heutigen Wert des entzogenen Eigentums entspricht.“ Mit einem Bescheid rechnet der Anwalt bereits im Herbst, bis die Sache ausgefochten ist könnte es jedoch weit länger dauern. (...)

_____________________________


...darum bleibt wohl - aufgrund dessen - wohl letztlich nur noch die Politik in der "guten-alten-BRD" übrig, wenn sich die Zeiten denn je wieder ändern sollten !!!

...oder glaubt hier etwa jemand ernsthaft daran, dass der Herr "Graf" SEINE (!) ZEHN GÜTER vor der UN-Menschenrechtskommission zurück erstreitet ?

OZ-Zitat :

(...)
Aber Schloss Hohendorf (Landkreis Nordvorpommern), das 1945 enteignet wurde, hat Graf von K.-T. wieder. Dazu den zehn Hektar großen Park. Kaufpreis: Eine Mark für das Schloss, 60 000 Mark für den Park. „Reingesteckt habe ich sechs Millionen Euro“, sagt der Graf. Jetzt will er 20 Millionen Euro aus der Staatskasse. „Wir hatten hier zehn Güter“, rechnet der Graf vor. „Das wäre die angemessene Wiedergutmachung.“
(...)
__________________________

PS:
Von solchen (m.E.) völlig absurden Forderungen distanziere ich mich jedenfalls in schärfster öffentlicher Form !!!

SadSadSadTongue


RE: Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 - Alexander Rafalski - 23.03.2009 22:25

(23.03.2009 21:39)Michael Pfeiffer schrieb:  Sie denken, unser Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in dieser Sache "das finale Wort" noch garnicht gesprochen ?

Das gegenwärtige Verfassungsgericht schon, wenn es nach einem Verfassungsreferendum gem. Art. 146 GG (wie es von den Teilnehmern hier angestrebt ist) ein Verfassungsgericht geben sollte, das nicht von den Parteibuchkarrieristen, die es kontrollieren soll, nach Parteibuchproporz zusammengestellt ist, wird ein solches Gericht zumindest die auf diesem thread besprochenen Fälle wiederaufnehmen, vermutlich auch noch ein paar andere. Da bin ich mir sicher.

Zitat:Diese rechtsstaatliche Fehleinschätzung musste der ganz hervorragende Rechtsanwalt Dr. Dr. Sch. mit 500,- Euro Bußgeld bezahlen - wie folgt :

Er hat eine Missbrauchsgebühr bezahlt, das ist etwas anderes als ein Bussgeld. Das bedeutet genau genommen nur den Entzug des Privilegs aller in ihren Grundrechten verletzten Bürger, ganz ohne Gerichtskosten diesen speziellen Rechtsweg beschreiten zu dürfen - alle anderen Rechtswege sind ja kostenpflichtig.

500 Euro ist übrigens moderat, die Tarife sind normalerweise vierstellig.


Zitat:...darum bleibt wohl - aufgrund dessen - wohl letztlich nur noch die Politik in der "guten-alten-BRD" übrig, wenn sich die Zeiten denn je wieder ändern sollten !!!

Eben, die Urform der Präambel des Grundgesetzes von 1949 und der Artikel 146 sind auch ein Teil der Republik und wir machen hier nichts weiter als die seit 1990 hochaktuelle Politik der guten alten Bundesrepublik.


RE: Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 - Michael Pfeiffer - 24.03.2009 20:02

Viele der hiesigen Leser / Mitstreiter werden vielleicht noch garnicht wissen, warum die moralische Rehabilitierung von ca. 625.000 politisch verfolgten Familien (!) in der SBZ/1945-49 bis heute nicht gelingen konnte (?)

Ein namhafter Rechtsanwalt nannte öffentlich die wahren Gründe hierfür :

(QuelleSmile
http://www.deutsche-landwirte.de/040406a.htm

(...)
Frage: Heißt das, dass in dem 1991-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein Pfad angedeutet war, den die Betroffenen hätten einschlagen können?
Dr.Dr.Schachten: Ja, genau. Wenn von Anfang an der Focus auf die politische Verfolgung gelegt worden wäre, hätten die Betroffenen sicherlich mehr Erfolg gehabt. Das war genau das Gleiche in Straßburg. Wobei wir dort von Anfang an wussten, dass die Klage der AfA (Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen) daneben war.

Frage: Warum war diese Klage daneben?
Dr.Dr.Schachten: Weil sie aus dem EALG heraus geklagt haben. Weil sie ausschließlich eine Nachbesserung der Entschädigung nach dem EALG erreichen wollten. In Straßburg kann man aber nur Erfolg haben, wenn man darlegen kann, dass man eine berechtigte Erwartung auf das Eigentum hatte. Und die ist nur dann gegeben, wenn die Bundesregierung mir eine Zusage gemacht hat, dass ich mein Eigentum wiederbekomme. Und das ist ja gerade nach dem EALG nicht der Fall. Es handelt sich hier in Wahrheit um eine politische Verfolgung mit Eigentumseinziehung. Das macht einen großen Unterschied!

Frage: Wie ist es dann zur Niederlage in Straßburg gekommen?
Dr.Dr.Schachten: In der ersten Sitzung waren die Richter total auf der Seite der Betroffenen. Und die Beamten vom Justizministerium wussten nicht mehr weiter. Und darum hat die Bundesregierung Herrn Professor Frowein beauftragt. Und nun geschah, was ich befürchtet hatte: Frowein führte aus, dass es keine berechtigte Erwartung der Kläger gegeben habe. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass das Unrecht politischer Verfolgung nie von Deutschland anerkannt werden würde. Das verstieße auch gegen die Wiener Konvention. Die Betroffenen politischer Verfolgung würden von Deutschland alles zurückbekommen, daran könne es keinen Zweifel geben, so Frowein. Und dann kam der entscheidende Satz: „But this ist not our subject here!“ Und da habe ich gewusst: Es ist vorbei! Mit diesem Satz hat Frowein die Richter auf die andere Seite gebracht. In dem Straßburger Urteil steht unter anderem auch, dass die Kläger nicht vorgetragen haben, dass die geltend gemachte Forderung – Restitution bzw. vollwertige Entschädigung – unter das StrafrehaG fällt. Nach dem EALG können die Betroffenen „nie“ rehabilitiert werden. Hier lag auch der große Fehler im „Bodenreformprozess“ 1991 vor dem Bundesverfassungsgericht: die Betroffenen haben schon damals argumentiert, sie seien „Enteignungsopfer“. Ich habe nie verstanden, warum sie nicht argumentiert haben, dass sie Opfer einer politischen Verfolgung waren. Nur so hätten sie überhaupt eine Chance gehabt. Im übrigen steht im Urteil drin, wie es gehen muss. Herr Herzog (Ex-Verfassungsgerichtspräsident und späterer Bundespräsident – VDL-Red.) hat genau gewusst, was das Schicksal der Leute war und hat sich auch dementsprechend abgesichert. Da steht sinngemäß drin: “Für Opfer politischer Verfolgung gibt es keinen Restitutionsausschluß, denn Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage geschehen sind, verlangen ebenfalls die Wiedergutmachung.“

Frage: Sind demnach die Bodenreformfälle Fälle der strafrechtlichen Rehabilitierung?
Dr.Dr.Schachten: Ja, die Bodenreformfälle sind nach meiner Einschätzung typische Strafrechtsfälle. Und zwar sowohl diejenigen über 100 Hektar als auch erst recht diejenigen unter 100 Hektar. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zu den Fällen unter 100 Hektar klar gesagt, dass es sich hier auf jeden Fall um Strafrechtsfälle handelt.

Frage: Und die Fälle über 100 Hektar?
Dr.Dr.Schachten: Auch diese Fälle gehören zur strafrechtlichen Rehabilitierung. Wenn mir Richter entgegenhalten, hierbei habe es sich um eine „Landverteilung“ gehandelt, dann verweise ich auf den Originaltext der Bodenreformverordnung von 1945. Darin heißt es nämlich: „Die Betriebe der Großgrundbesitzer müssen liquidiert werden, weil die Eigentümer ihr Vermögen zum Zwecke des Angriffskrieges eingesetzt haben“. Diese Leute seien stets „der Hort der Reaktion und des Faschismus“ gewesen. Dies bedeutet, dass den Betroffenen der Bodenreform über 100 Hektar Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden. Damit wird ganz klar ein sozialethisches Unwerturteil über die Betroffenen gefällt und ein Schuldvorwurf gemacht. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind dies typische Merkmale einer strafrechtlichen Verfolgung.

Frage: Und wie sieht es bei den Fällen der Industriereform aus?
Dr.Dr.Schachten: Die Fälle der Industriereform sind genauso wie die Bodenreformfälle unter 100 Hektar Strafrecht. In den entsprechenden Gesetzen von damals steht explizit drin, dass diese nur auf Naziverbrecher zielen. So haben die Kommunisten formal auf dem Papier argumentiert, da wurde das Strafrecht „gebraucht“, um überhaupt den Vermögenszugriff entschädigungslos durchführen zu können. In Wahrheit wurde dies „Argument“ natürlich nur vorgeschoben.
(...)
...dieser optimistisch avisierte "Durchbruch" beim BVerfG sah dann allerdings genau so aus :

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060524_2bvr071906.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-052.html