Querdenkerforum

Normale Version: Was sind Steuern? nehmt euch die Zeit und diskutiert!
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http://www.steuerverwaltungen.com/der-zw...hebung.asp

Der Zweck der Steuererhebung
Steuern mit Fiskalzweck

Erster und hauptsächlicher Zweck der Steuererhebung ist (fast) immer die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts herangezogen werden. In der ursprünglichen Ausgestaltung der Steuer war die Vermehrung von Staatseinkünften auch der einzige Grund, in einem modernen Staat kann dieser Zweck jedoch verdrängt werden und so zum Nebeneffekt werden. Mit den Steuern werden die vergemeinschafteten Aufgaben erfüllt und u.a. die selbst auferlegten Ziele verwirklicht und staatliche Ausgaben finanziert. Gemäß dem Steuerstaatsprinzip stehen die über Steuern generierten Einnahmen beispielsweise zur Finanzierung folgender Kosten zur Verfügung:

● Entlohnung aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer und Beamten
● Verfolgung des Sozialstaatsziels durch finanziellen Ausgleich sozialer Unterschiede
● Verfolgung des Kulturstaatsprinzips durch finanzielle Unterstützung von Forschung, Bildung und Lehre
● Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur
● Schaffung und fortlaufende Finanzierung der Streitkräfte

Steuern mit Lenkungszweck

Lenkungssteuern sollen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen beeinflussen. So wird mit einer hohen Tabaksteuer versucht, das Rauchen einzudämmen, die Alkopop-Steuer soll den Preis von Alkopops so erhöhen, dass ein Missbrauch durch Jugendliche verhindert wird und die Ökosteuer soll auch dazu animieren, den Energieverbrauch und damit den Schadstoffausstoß zu verringern. Andererseits kann mit Steuervergünstigungen auch ein bestimmtes - gesellschaftspolitisch gewolltes - Verhalten gefördert werden.
Steuern mit Umverteilungszweck

Steuern können dazu genutzt werden, eine politisch erwünschte Verteilung des Einkommens oder Vermögens zu erreichen.

Im Hinblick auf das häufig gesellschaftspolitisch eingeforderte Solidaritätsprinzip haben viele Staaten die Einkommensteuer mit einer Progression ausgestaltet, die zu einem steigenden Steuersatz in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen und damit steigender steuerlichen Belastung mit steigendem Einkommen führt.

Auch der Solidaritätszuschlag in Deutschland ist ein typisches Beispiel für eine Steuer mit Umverteilungszweck. Im Vordergrund steht hierbei die allgemeine finanzielle Förderung der fünf neuen Länder und damit eine regionale Umverteilung von West nach Ost.


Hierzu auch ganz dringend
:

http://nuoviso.tv/dokumentationen/wirtsc...oessenwahn
http://nuoviso.tv/dokumentationen/versch...24-america
http://nuoviso.tv/dokumentationen/wirtsc...des-geldes

sowie

http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichm%C3%...esteuerung

Gleichmäßigkeit der Besteuerung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebietet, gleiche Sachverhalte gleich zu besteuern und damit die Steuerpflichtigen gleich zu behandeln. Er ist verfassungsrechtlich in Art. 3

Abs. 1 des Grundgesetzes (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz) verankert. Zudem hat der Gesetzgeber dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung einfachgesetzlich auch in § 85

der Abgabenordnung zusätzlich geregelt.

Exekutive und Judikative, d.h. insbesondere die Finanzbehörde und die Finanzgerichte, haben nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Gesetze gleichmäßig anzuwenden (sog. Rechtsanwendungsgleichheit). Das bedeutet das Gesetze bei ihrer Anwendung in allen Fällen gleichermaßen angewendet werden müssen.[1]

Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung beinhaltet auch, dass Steuergesetze gleichmäßig angewendet und durchgesetzt werden. Dies war z. B. bei der Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 nicht der Fall, so dass diese Besteuerung vom Bundesverfassungsgericht wegen Ungleichmäßigkeit für verfassungswidrig erklärt wurde.[2]

Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht. Steuerpflichtige können sich daher nicht auf eine rechtswidrige Praxis von Finanzämtern berufen, durch die z. B. andere Steuerpflichtige rechtswidrig begünstigt werden.
Einzelnachweise [Bearbeiten]


1. ↑ Ax, Große, Melchior, Blaue Reihe, AO/FGO, S. 28
2. ↑ BVerfG NJW 2004, 169

dazu im kontrast:

http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/BJNR...G009001301

Abgabenordnung (AO)

Hier insbesondere:

§ 413 Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.


§ 85 Besteuerungsgrundsätze
Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden.

noch nen schönen Abend!
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