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Ausschluss der Freien Union: Ernst gemeinter Rüffel - Undemokratisch: OSZE rügt Wahlgesetz zu Recht

NÜRNBERG - Man muss weiß Gott kein Anhänger der politischen Abenteurerin Gabriele Pauli oder ihrer buntscheckigen Freien Union sein, um nach Lektüre des penibel ausgearbeiteten Schriftsatzes des Nürnberger Notars Helmut Schallock besorgt die Stirn in Falten zu legen. Der Jurist zeigt akribisch auf, wie bedenklich es ist, einer Partei wegen der fehlenden Unterschrift unter einem Verlaufsprotokoll - nicht etwa der erforderlichen Eidesstattlichen Versicherung - die Zulassung zur Wahl zu versperren. Der CSU passte die Schludrigkeit der Konkurrenz damals selbstredend hervorragend ins Konzept.

Noch schwerer wiegt die Rüge der Wahlbeobachter der OSZE. Es sei «bedenklich und problematisch«, dass gegen die rote Karte vor einem Urnengang kein Gericht angerufen werden kann. Die Experten bedienen sich naturgemäß einer höchst diplomatischen Sprache. Also ist herauszulesen: Der Rüffel war sehr ernst gemeint.

Demokratie geht anders

Über Beschwerden gegen das Aussperren einer Partei entscheiden vor der Wahl bisher lediglich Vertreter der Parteien, also der direkten Konkurrenz. Demokratie geht anders.

Wenn der Bundestag Schallock abblitzen lässt, geht der Notar vor das Bundesverfassungsgericht. Und das kann sich dann nicht aus der Verantwortung stehlen, indem es die Beschwerde wiederum gar nicht erst annimmt. Dann muss es entscheiden. Oder der Gesetzgeber zieht überfällige Konsequenzen und ändert von sich aus das Wahlgesetz.

Hans-Peter Reitzner


Quelle: Nürnberger Nchrichten, Hans-Peter Reitzner: Ausschluss der Freien Union: Ernst gemeinter Rüffel - Undemokratisch: OSZE rügt Wahlgesetz zu Recht
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