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VERSAGTE ZULASSUNG - Erhebliche Zweifel an Pauli-Ausschluss

17.08.2009

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Mit den Stimmen der Union hat der Bundeswahlausschuss die Partei der einstigen CSU-Rebellin Pauli von der Wahl ausgeschlossen - in einem juristisch fragwürdigen Verfahren. Pauli könnte deswegen die ganze Wahl anfechten, sagt der ehemalige Verfassungsrichter Hans Hugo Klein.

Es war der Donnerstag vor zwei Wochen, mittags kurz vor 1 Uhr, als Gabriele Pauli resignierte. Ihr war nun klar, dass sie in der Beschwerde-Sitzung des Bundeswahlausschusses auf verlorenem Posten stand.

Zweifellos hatte Pauli einen Fehler gemacht. Ihre Unterschrift fehlte unter einen notwendigen Formular, und das hatte dem bayerischen Landeswahlausschuss gereicht, die einstige CSU-Rebellin und die von ihr gegründete Freie Union auch in Bayern nicht zur Bundestagswahl zuzulassen - obwohl sie dort sonst alle Voraussetzungen erfüllte.

Die stellvertretende bayerische Vorsitzende Silvia Röder wollte nun die Vorgänge im Büro des Landeswahlleiters schildern, wollte begründen, warum die Partei unbedingt zur Wahl zugelassen werden müsste, doch Bundeswahlleiter Roderich Egeler unterbrach sie. Röder wollte nicht aufgeben, doch dann war es Pauli, die ihre Mitstreiterin stoppte. Es sei okay, signalisierte sie. "Ja?", fragte Egeler, "ist okay so? Prima, vielen Dank, Frau Doktor Pauli."

Fragwürdige Entscheidung

Und das war es dann. Zwar stimmten die vier Ausschussmitglieder von SPD, Grünen und Linken für Pauli, die drei Vertreter von CDU, CSU und FDP aber zusammen mit CDU-Mitglied Egeler gegen sie, und weil die Stimme des Bundeswahlleiters bei einem Patt den Ausschlag gibt, findet die Bundestagswahl im September ohne Paulis Freie Union statt. Die CSU hat nun eine Sorge weniger.

Alles okay also? Was scheinbar streng nach Recht und Gesetz ablief, ist in Wirklichkeit höchst fragwürdig. Nach dem Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok (SPIEGEL 33/2009) kritisiert inzwischen auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein die Abläufe im Bundeswahlausschuss, vor allem den Bundeswahlleiter. Gerade im Fall der Pauli-Partei, sagt der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Klein, "begegnet die Vorgehensweise des Ausschusses erheblichen Zweifeln". Zumindest, so Klein, hätte man hier "die bei der Parteienzulassung eigentlich erforderliche Großzügigkeit walten lassen können und müssen". ...



Quelle: Spiegel online > VERSAGTE ZULASSUNG - Erhebliche Zweifel an Pauli-Ausschluss
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