23.11.2008, 00:13
Legislative / gesetzgebende Gewalt
Theorie:
Das Recht, Gesetze zum machen zu dürfen, wird derzeit noch ausschließlich von Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beansprucht.
Praxis:
Aufgrund der "parteipolitischen Verstrickungen" kommt es immer häufiger vor, dass das Bundesverfassungsgericht als "Ersatzgesetzgeber" "benutzt" wird.
Wenn man an die "Hartz4"- und an die Steuergesetzgebung denkt – von der Idee, zivile Passagiermaschinen von Bundeswehrsoldaten abschießen zu lassen, ganz zu schweigen – hat man den Eindruck dass der Gesetzgeber in Deutschland unter einer Art von "Realitätsverlust" "leidet".
Ziel:
Wünschenswert ist, dass bei der Gesetzgebung mehr direktdemokratische Elemente zum Einsatz kommen und das in der Bevölkerung vorhandene Fachwissen besser genutzt wird.
Theorie:
Das Recht, Gesetze zum machen zu dürfen, wird derzeit noch ausschließlich von Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beansprucht.
Praxis:
Aufgrund der "parteipolitischen Verstrickungen" kommt es immer häufiger vor, dass das Bundesverfassungsgericht als "Ersatzgesetzgeber" "benutzt" wird.
Wenn man an die "Hartz4"- und an die Steuergesetzgebung denkt – von der Idee, zivile Passagiermaschinen von Bundeswehrsoldaten abschießen zu lassen, ganz zu schweigen – hat man den Eindruck dass der Gesetzgeber in Deutschland unter einer Art von "Realitätsverlust" "leidet".
Ziel:
Wünschenswert ist, dass bei der Gesetzgebung mehr direktdemokratische Elemente zum Einsatz kommen und das in der Bevölkerung vorhandene Fachwissen besser genutzt wird.