Querdenkerforum

Normale Version: Legislative / gesetzgebende Gewalt
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Legislative / gesetzgebende Gewalt

Theorie:

Das Recht, Gesetze zum machen zu dürfen, wird derzeit noch ausschließlich von Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beansprucht.

Praxis:

Aufgrund der "parteipolitischen Verstrickungen" kommt es immer häufiger vor, dass das Bundesverfassungsgericht als "Ersatzgesetzgeber" "benutzt" wird.

Wenn man an die "Hartz4"- und an die Steuergesetzgebung denkt – von der Idee, zivile Passagiermaschinen von Bundeswehrsoldaten abschießen zu lassen, ganz zu schweigen – hat man den Eindruck dass der Gesetzgeber in Deutschland unter einer Art von "Realitätsverlust" "leidet".

Ziel:

Wünschenswert ist, dass bei der Gesetzgebung mehr direktdemokratische Elemente zum Einsatz kommen und das in der Bevölkerung vorhandene Fachwissen besser genutzt wird.
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